Impressum aus Vaduz

Hintergründe

Seinen Staatsfeiertag feiert das Fürstentums Liechtenstein schon seit 65
Jahren. Am 5. August 1940 wurde der 15. August von der Regierung zum
Staatsfeiertag erklärt, bereits zehn Tage später fand die erste Feier
statt. Für den Termin, den 15. August, sprachen zwei Überlegungen:
Einerseits war dieser Tag mit dem Fest Maria Himmelfahrt bereits ein
Feiertag, andererseits feierte der damalige Fürst Franz Josef II. am 16.
August seinen Geburtstag. Fürsten-Geburtstag und Feiertag wurden damals
zusammengelegt, Liechtensteins Staatsfeiertag damit aus der Taufe
gehoben. Nach dem Tode von Fürst Franz Josef II. wurde der 15. August
als Staatsfeiertag beibehalten und per Gesetz zum offiziellen
Staatsfeiertag erklärt.

Im Laufe der vergangenen 65 Jahre sind verschiedene Formen des
offiziellen Festaktes zum Staatsfeiertag erprobt worden. Seit 1990
findet der Staatsakt auf der Schlosswiese neben dem Schloss Vaduz statt,
an jenem geschichtsträchtigen Ort, wo 1939 unter Bedrohung durch den
Nationalsozialismus das Volk die Huldigung für Fürst Franz Josef II.
darbrachte. Hier nahm auch der regierende Fürst Hans-Adam II. 1990 die
Huldigung des Volkes entgegen. Eingeleitet wird der Staatsakt mit einer
Feldmesse auf der Schlosswiese, dann folgt die Ansprache von Erbprinz
Alois von Liechtenstein, der 2004 die Regierungsgeschäfte als
Stellvertreter des Fürsten übernommen hat. Nach der Ansprache des
Parlamentspräsidenten ist das Volk von Fürst und Fürstin zu einem Apéro
in den Schlossgarten eingeladen.

Wenn die Festgäste vom Schloss herunter kommen, beginnt im Städtle Vaduz
das Volksfest mit Spielmöglichkeiten, Tanz-Shows, musikalischer
Unterhaltung und kulinarischen Genüssen, die einheimische Vereine und
Ausländervereine für das Festvolk anbieten. Den Abschluss des
Volksfestes bildet am späteren Abend das Feuerwerk von Schloss Vaduz,
das von den Höhenfeuern auf den Bergspitzen und der traditionellen
Feuer-Krone auf Tuass angekündigt wird. Die Feuer-Inschrift «Für Gott,
Fürst und Vaterland» auf Schloss Vaduz bildet jedoch nur den Abschluss
des Feuerwerks, das Volksfest geht dann für viele Festbesucher erst
richtig los. Am Staatsfeiertag gibt es keine Sperrstunde es ist
«Freinacht».

Traditionsgemäss wird am Ende des Staatsaktes die Landeshymne gesungen,
die mit den Worten «Oben am jungen Rhein, lehnet sich
Liechtenstein.....» beginnt. Musikdirektor Josef Frommelt hat der
Entstehung und der Geschichte der Hymne nachgespürt und einen fundierten
Beitrag im neuesten Band 104 des Historischen Jahrbuchs veröffentlicht.
Ein Entstehungsdatum lässt sich nicht mehr nachweisen, doch fand
Frommelt einen Zeitungsbericht aus dem Jahre 1895 über die Eröffnung der
Liechtensteinischen Landesausstellung, der vom Absingen der Landeshymne
berichtet. Weil damals mehrere hundert Menschen die Landeshymne sangen,
geht Frommelt davon aus, dass Melodie und Text schon vorher bekannt
waren: «Das Volk hat sich also seine Hymne selbst angeeignet».

Die Melodie der liechtensteinischen Landeshymne stammt aus England und
hält sich trotz Anpassungen eng an das Vorbild der englischen Hymne «God
save the King». Frommelt vermutet, dass die Melodie, die im frühen 19.
Jahrhundert in verschiedenen Ländern gesungen wurde, über
Liechtensteiner im Ausland ins Heimatland kam: Junge Leute machten sich
damals als Studenten ins Ausland auf, andere waren als Arbeiter, Knechte
oder Mägde in den Nachbarländern. Auch das liechtensteinische
Militärkontingent, das 1866 aufgelöst wurde, absolvierte einen Teil der
Ausbildung in deutschen Ländern, in denen die englische Melodie als
Hymne gesungen wurde. Der Text für die liechtensteinische Hymne stammt
nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung von Jakob Josef Jauch, einem
Schweizer, der als Kaplan in der Gemeinde Balzers tätig war.

Zur wechselvollen Geschichte der liechtensteinischen Landeshymne gehört,
dass der Text mehrfach leicht geändert wurde. Schon Ende des 19.
Jahrhunderts gab es Bestrebungen, die Einleitung «Oben am deutschen
Rhein» abzuändern in «Oben am jungen Rhein». Eine Tendenz, die sich nach
den leidvollen Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus noch verstärkte.
Aber erst 1963 entschied sich das Parlament für einen abgeänderten Text,
der heute noch gültig ist. Nachdem sich im Laufe der Zeit auch
Änderungen in der Melodie abzeichneten, erhielt Josef Frommelt 1983 von
der Regierung den Auftrag, eine offizielle Melodie zu komponieren die
seither Gültigkeit hat.

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